Impressumspflicht Website: Was auf jede Praxis- und Kanzlei-Website gehört
Wer in Deutschland eine geschäftlich genutzte Website betreibt, unterliegt der Impressumspflicht. Für Arztpraxen, Zahnarztpraxen, Steuerberater und Rechtsanwälte gilt das ausnahmslos – und weil diese Berufe zusätzlich reguliert sind, reicht ein Standard-Impressum oft nicht aus. In diesem Beitrag erklären wir, welche Pflichtangaben nötig sind, worauf Kammer- und Heilberufe besonders achten müssen und wie Sie ein rechtssicheres Impressum aufbauen.
Wichtiger Hinweis: Dieser Artikel bietet allgemeine Informationen und stellt keine Rechtsberatung dar. Für die verbindliche Prüfung Ihres Impressums wenden Sie sich bitte an eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt oder Ihre zuständige Kammer.
Wer ist zur Impressumsangabe verpflichtet?
Die Impressumspflicht ergibt sich aus § 5 des Digitale-Dienste-Gesetzes (DDG), das im Jahr 2024 die entsprechenden Regelungen des früheren Telemediengesetzes (TMG) abgelöst hat. Verpflichtet sind grundsätzlich alle, die geschäftsmäßige, in der Regel gegen Entgelt angebotene Online-Dienste bereitstellen.
Für Praxen und Kanzleien bedeutet das praktisch:
- Jede geschäftlich genutzte Website benötigt ein Impressum.
- Auch reine „Visitenkarten-Websites" ohne Online-Buchung oder Shop sind betroffen.
- Selbst geschäftliche Profile in sozialen Netzwerken erfordern in der Regel eine Anbieterkennzeichnung.
Nur rein private, nicht geschäftsmäßige Seiten sind ausgenommen – bei einer Praxis oder Kanzlei ist das faktisch nie der Fall.
Die allgemeinen Pflichtangaben im Überblick
Unabhängig vom Beruf müssen bestimmte Grundangaben leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar sein. Dazu gehören:
- Name und Anschrift: vollständiger Name des Verantwortlichen bzw. der Gesellschaft und die ladungsfähige Anschrift (kein Postfach).
- Rechtsform und Vertretungsberechtigte, sofern eine Gesellschaft betrieben wird.
- Kontaktdaten: E-Mail-Adresse und ein weiterer schneller Kontaktweg, in der Regel eine Telefonnummer.
- Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, falls vorhanden.
- Registerangaben (z. B. Handelsregister), sofern eine Eintragung besteht.
Erreichbarkeit: die „zwei-Klick-Regel"
Das Impressum muss ohne langes Suchen auffindbar sein. In der Praxis hat sich eingebürgert, dass es von jeder Unterseite mit maximal zwei Klicks erreichbar sein sollte – üblicherweise über einen klar beschrifteten Link im Footer. Die Bezeichnung sollte eindeutig sein, etwa „Impressum" oder „Anbieterkennzeichnung".
Zusätzliche Angaben für Heilberufe (Praxen)
Ärztinnen, Ärzte, Zahnärzte und andere Heilberufe gehören zu den reglementierten Berufen und müssen darüber hinaus angeben:
- die gesetzliche Berufsbezeichnung und den Staat, in dem sie verliehen wurde (z. B. „Arzt, verliehen in Deutschland"),
- die zuständige Kammer (z. B. Landesärztekammer, Landeszahnärztekammer),
- die zuständige Aufsichtsbehörde (häufig die Kassenärztliche/Kassenzahnärztliche Vereinigung),
- die berufsrechtlichen Regelungen (z. B. Berufsordnung, Heilberufe-Kammergesetz) mit Hinweis, wo sie einsehbar sind.
Zusätzlich sind bei Heilberufen häufig Angaben zur Berufshaftpflichtversicherung sinnvoll oder erforderlich. Prüfen Sie hier die Vorgaben Ihrer Kammer.
Zusätzliche Angaben für Kanzleien (Rechtsanwälte, Steuerberater)
Auch juristische und steuerberatende Berufe müssen erweiterte Angaben machen:
- die Berufsbezeichnung und den Staat der Verleihung,
- die zuständige Kammer (Rechtsanwaltskammer bzw. Steuerberaterkammer),
- die berufsrechtlichen Regelungen – bei Anwälten etwa BRAO, BORA, RVG; bei Steuerberatern das StBerG und die BOStB,
- Angaben zur Berufshaftpflichtversicherung (Name und Sitz des Versicherers sowie der räumliche Geltungsbereich).
Für Rechtsanwälte ist der Hinweis auf die berufsrechtlichen Regelungen und deren Fundstelle besonders wichtig, da die Kammern hier genau hinschauen.
Verbraucherstreitbeilegung und weitere Hinweise
Unternehmen, die Verträge mit Verbrauchern schließen, müssen in der Regel angeben, ob sie zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle bereit oder verpflichtet sind. Ein entsprechender kurzer Hinweis gehört in vielen Fällen ins Impressum. Da sich die Details je nach Konstellation unterscheiden, sollte dieser Punkt individuell geprüft werden.
Checkliste: Impressum für Praxis- und Kanzlei-Websites
Nutzen Sie diese Checkliste als Ausgangspunkt:
- [ ] Vollständiger Name / Gesellschaftsname und Rechtsform
- [ ] Ladungsfähige Anschrift (Straße, Hausnummer, PLZ, Ort)
- [ ] Telefonnummer und E-Mail-Adresse
- [ ] Berufsbezeichnung und Staat der Verleihung
- [ ] Zuständige Kammer
- [ ] Zuständige Aufsichtsbehörde (bei Heilberufen)
- [ ] Berufsrechtliche Regelungen mit Fundstelle
- [ ] Angaben zur Berufshaftpflichtversicherung (soweit erforderlich)
- [ ] USt-IdNr., falls vorhanden
- [ ] Hinweis zur Verbraucherstreitbeilegung
- [ ] Impressum von jeder Seite in maximal zwei Klicks erreichbar
Typische Fehler und ihre Folgen
Ein fehlerhaftes oder fehlendes Impressum kann kostenpflichtige Abmahnungen nach sich ziehen. Häufige Fehler sind:
| Fehler | Warum problematisch |
|---|---|
| Impressum fehlt oder ist versteckt | Verstoß gegen die Erreichbarkeitspflicht |
| Nur Postfach statt Anschrift | Keine ladungsfähige Adresse |
| Berufsangaben fehlen | Pflichtangaben für reglementierte Berufe nicht erfüllt |
| Veraltete Kammer-/Versicherungsdaten | Angaben nicht mehr korrekt |
| „Impressum" nur auf der Startseite | Nicht von allen Unterseiten erreichbar |
Häufige Fragen
Braucht auch eine kleine Praxis-Website mit nur einer Seite ein Impressum? Ja. Sobald die Website geschäftlich genutzt wird – und das ist bei einer Praxis der Fall – gilt die Impressumspflicht unabhängig vom Umfang der Seite.
Reicht eine E-Mail-Adresse als Kontaktmöglichkeit? In der Regel wird neben der E-Mail-Adresse ein zweiter, schnell erreichbarer Kontaktweg erwartet, üblicherweise eine Telefonnummer.
Muss die Berufshaftpflichtversicherung immer genannt werden? Für viele reglementierte Berufe ja, insbesondere für Rechtsanwälte. Prüfen Sie die konkreten Vorgaben Ihrer Kammer bzw. lassen Sie dies rechtlich klären.
Wo muss der Impressum-Link stehen? Üblich und akzeptiert ist ein klar beschrifteter Link im Footer, der von jeder Unterseite aus erreichbar ist.
Fazit
Ein vollständiges, korrektes Impressum ist für jede Praxis- und Kanzlei-Website Pflicht – und für reglementierte Berufe komplexer, als viele denken. Mit der obigen Checkliste schaffen Sie eine solide Grundlage, sollten die konkreten Inhalte aber immer individuell prüfen lassen.
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